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Geld · Ratgeber

Steuern auf Wohneigentum in Marokko

Fünf Regeln, über die Eigentümer im Ausland stolpern, aus dem Leitfaden der Steuerverwaltung für Marokkaner im Ausland.

Geprüft: Oktober 2026

Das Wichtigste

  • Verkauf: Steuer fällt auf den Gewinn an, mindestens aber 3% des Verkaufspreises, auch wenn du keinen Gewinn machst.
  • Befreiung für den Hauptwohnsitz: keine Steuer auf den Gewinn, wenn die Wohnung vor dem Verkauf mindestens fünf Jahre dein Hauptwohnsitz war und nie vermietet oder gewerblich genutzt wurde.
  • Bei einem Eigentümer im Ausland zählt eine Wohnung, in der dein Ehepartner, deine Kinder oder deine Eltern unentgeltlich wohnen, als dein Hauptwohnsitz.
  • Die Befreiung kann alle fünf Jahre einmal genutzt werden. Nach dem Auszug hast du ein Jahr Zeit zu verkaufen, solange die Wohnung leer bleibt.
  • Die Steuer für kommunale Dienste fällt auch dann an, wenn du von der Wohnsteuer befreit bist.

Schritte

  1. Reich nach einem Verkauf die Erklärung über den Immobiliengewinn innerhalb von 30 Tagen ein.
  2. Melde das Ende von Bauarbeiten oder eine leer stehende Wohnung bis zum 31. Januar.
  3. Reich die jährliche Einkommenserklärung, zum Beispiel für erhaltene Miete, bis zum 1. März ein.

Achtung

  • Geerbte Immobilie: Jeder Erbe gibt eine eigene Erklärung ab und zahlt auf seinen eigenen Anteil. Eine einzige fehlende Erklärung kann den Verkauf für alle blockieren.
  • Wer zu spät einreicht, zahlt Strafen. Ein vertrauenswürdiger Buchhalter oder Notar in Marokko kostet weniger als eine Steuernachforderung.
  • Miete aus Marokko musst du vielleicht auch in deinem Wohnsitzland angeben. Das Steuerabkommen zwischen den beiden Ländern entscheidet, wer was besteuert.

Offizielle Quellen

Geprüft: Oktober 2026. Unabhängiger Ratgeber, keine Regierungsseite. Regeln ändern sich: Prüf die offizielle Seite, bevor du handelst.

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